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Achtung neues Jahr, neue Verkehrsregeln

Die Autofahrer müssen sich auf einige Änderungen der Verkehrsregeln einstellen. Doch welche Neuheiten kommen auf die österreichischen Autofahrer 2019 zu?

Das Befahren der Rettungsgasse wird 2019 ein Vormerkdelikt.
Das Befahren der Rettungsgasse wird 2019 ein Vormerkdelikt.

Als wären die Neujahrsvorsätze nicht schon herausfordernd genug, muss man sich als Autofahrer auch noch mit der ein oder anderen Gesetzesänderung vertraut machen.
Hier finden Sie alle neuen Verkehrsregeln auf einen Blick.

1. Änderungen bei der Führerscheinprüfung

Das beginnt schon bei den zukünftigen Verkehrsteilnehmern: Wer während der Führerscheinprüfung beim Schummeln erwischt wird, darf ab sofort erst nach neun Monaten nochmals antreten. Seit 1. Jänner ist es zudem nicht mehr möglich, den schriftlichen Test in türkischer Sprache zu absolvieren. Voraussichtlich wird Anfang 2019 auch die theoretische Prüfung für den Mopedschein (Klasse AM) auf einen Computertest umgestellt.

2. Hände weg vom Steuer - gilt ab sofort bei Autos mit Fahrassistenzsystemen

Gute Nachrichten gibt es für Besitzer von Autos mit smarten Fahrassistenzsystemen: Die dafür notwendige Technik vorausgesetzt, ist es ab sofort auf Autobahnen erlaubt, beide Hände vom Lenkrad zu nehmen, während der teilautonome Autopilot die Kontrolle übernimmt. Bis dato musste man das Steuer stets mit einer Hand festhalten. Auch das vollautomatisierte Einparken ist nun erlaubt. Während das Fahrzeug selbstständig in die Parklücke findet, muss man als Lenker aber zumindest in Sichtweite bleiben.

3. Befahren der Rettungsgasse wird Vormerkdelikt

Das Befahren der Rettungsgasse war schon bisher ein absolutes No-Go. Seit Jahresbeginn gilt es allerdings als Vormerkdelikt. Der Strafrahmen wir damit auf bis zu 2180 Euro erhöht. Das Verbot gilt übrigens auch für einspurige Fahrzeuge, falls ein Einsatzfahrzeug behindert wird.

4. Pilotversuche: Rechtsabbiegen bei Rot und Tempo 140

Erlaubt ist hingegen das Rechtsabbiegen bei Rot - allerdings nur im Rahmen eines Pilotversuchs, der auf drei ausgewählte Kreuzungen in Linz beschränkt ist. Ausgebaut wird 2019 der Testbetrieb für Tempo 140 auf dreispurigen Autobahnen. Neben den beiden Testabschnitten auf der Westautobahn soll das erhöhte Tempolimit laut Verkehrsministerium noch in diesem Jahr auch auf zweispurigen Passagen getestet werden. Wo und wann dies passiert, das steht allerdings noch nicht fest.

5. Die Vignette wird teurer

Stichwort Autobahn: Beim Onlinekauf einer digitalen Vignette war diese im Vorjahr erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Heuer ist es möglich, das digitale Mautpickerl sofort zu nutzen - vorausgesetzt, man kauft es bei einer Vertriebsstelle der Asfinag oder an einem ÖAMTC-Stützpunkt.
Unabhängig ob digital oder als Aufkleber steigen die Tarife um 2,2 Prozent an. Die Jahresvignette kostet damit ab sofort 89,20 Euro für Pkw, jene für Motorräder kommt auf 35,50 Euro. Besitzer von E-Autos dürfen sich 2019 freuen: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (keine Hybride) sowie solche mit Wasserstoff-Brennstoffzellen sind auf Autobahnen und Schnellstraßen von den Tempolimits gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ausgenommen.

6. Akustische Warnsysteme für Elektroautos

Ab Juli 2019 müssen neu zugelassene Elektroautos zudem mit einem akustischen Warnsystem ausgestattet sein. Damit sollen vor allem Fußgänger und Radfahrer auf die so gut wie lautlosen E-Fahrzeuge aufmerksam gemacht werden. Geplant sind unterschiedliche Geräusche fürs Bremsen und Beschleunigen bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Bestehende Elektroautos müssen nicht nachgerüstet werden.

Neue Verkehrsregeln auch im Ausland

Wer aus beruflichen Gründen oder im Urlaub häufig im Ausland unterwegs ist, sollte über die neuen Fahrverbote in einigen europäischen Städten Bescheid wissen. Bereits seit 1. Jänner gilt in Stuttgart ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 oder älter. Mit 1. April 2019 folgen dann Bonn und Köln, spätestens ab Juni kommt es dazu in Berlin. In Essen und Gelsenkirchen ist es ab 1. Juli so weit. In Mailand wird die bestehende Verbotszone für ältere Pkw (Diesel gemäß Euro 0 bis 3, Benziner mit Euro 0) auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Gleiches gilt für Paris, wo in der sogenannten Umweltzone keine Dieselfahrzeuge erlaubt sind, die vor dem Jahr 2001 erstmals zugelassen wurden.