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Auch Radfahrer müssen auf bestimmte Verkehrsregeln achten!

Grenzenlose Freiheit ist auch beim Radfahren Illusion. Es wird zum Beispiel oft vergessen, dass auch für das Radfahren ein Alkohollimit gilt.

Elektrofahrräder, Pedelecs genannt, lösen einen neuen Zweirad-Boom aus. Radfahrerinnen und Radfahrer beanspruchen einen immer größeren Anteil am Verkehrsraum und finden viel Unterstützung in der Bevölkerung und auch von politischer Seite. Aber auch die Konflikte werden mehr.

Stoßen Rad und Auto zusammen, sind nach deutschen Statistiken zwar überwiegend die motorisierten Verkehrsteilnehmer verantwortlich. In Österreich dürfte es ähnlich gelagert sein. Radfahrer tragen bei fast jedem zweiten dieser Unfälle aber zumindest eine Mitschuld.

Oft waren sie in dem Moment auf dem falschen Weg unterwegs, zum Beispiel entgegen der Fahrtrichtung. Sind Fußgängerinnen oder Fußgänger mitbetroffen, liegt die Hauptschuld sogar mehrheitlich bei den Radfahrenden.

Viele Verkehrsteilnehmer vergessen: Auch für Radfahrer gelten genau definierte Regeln. ÖAMTC-Juristin Martina Schlegel-Lanz beantwortet häufig gestellte Fragen.

Ist das Fahren gegen die Einbahn erlaubt?

Martina Schlegel-Lanz: Fahren gegen die Einbahn ist nur zulässig, wenn es durch Verkehrszeichen (Zusatztafel am Anfang und Ende einer Einbahn) ausdrücklich erlaubt wird; Bodenmarkierungen sind nicht zwingend erforderlich. In Wohnstraßen darf auch ohne besondere Kennzeichnung gegen die Einbahn geradelt werden (nur Schritttempo!).

Dürfen Radwege und Radfahrstreifen in beide Richtungen befahren werden?

Prinzipiell ja, außer wenn Richtungspfeile die Fahrtrichtung bestimmen. Radfahrstreifen dürfen nur in jener Fahrtrichtung befahren werden, in die der angrenzende Fahrstreifen befahren werden darf (Ausnahme: Einbahn).

Dürfen Autofahrer auch den Mehrzweckstreifen befahren?

Ja, wenn die übrige Fahrbahn für den Fahrzeugverkehr zu schmal ist. Autofahrer haben aber "Nachrang". Radfahrer müssen vorhandene Radfahr- und Mehrzweckstreifen benützen.

Gilt die Promillegrenze auch für Radfahrer?

Die Promillegrenze liegt für Radfahrer bei 0,8 Promille mit entsprechender Verwaltungsstrafe zwischen 800 und 5900 Euro.
Der Alkotest darf nicht verweigert werden (sonst drohen die gleichen Folgen wie für Autofahrer bei Verweigerung). Ein hoher Alkoholwert oder wiederholtes alkoholisiertes Fahrradfahren kann ein Führerscheinüberprüfungsverfahren nach sich ziehen - es wird eine mögliche krankhafte Alkoholabhängigkeit mit Auswirkungen auf das Lenken eines Kfz geprüft.

Ersetzt eine blinkende Stirnlampe das Vorderlicht?

Eine Stirnlampe allein genügt auf gar keinen Fall. Die Fahrradverordnung schreibt die genaue Beleuchtung vor: Der vordere Scheinwerfer muss fest mit dem Fahrrad verbunden sein und muss ruhendes (= nicht blinkendes) Licht ausstrahlen. Eine Stirnlampe kann allenfalls zusätzlich verwendet werden. Das Rücklicht darf im Gegensatz dazu blinken.

Darf man beim Radfahren Musik mit einem Kopfhörer genießen?

Die Wahrnehmbarkeit darf nicht beeinträchtigt sein, man muss Geräusche (Hupen, Rufen, Annäherung eines Fahrzeugs etc.) wahrnehmen können, um richtig reagieren zu können. Der ÖAMTC rät grundsätzlich davon ab, auf einem Fahrrad mit einem Kopfhörer zu fahren, da die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden soll.

Wer hat bei Kreuzungen Vorrang?

Bei ungeregelten Kreuzungen gilt der normale Rechtsvorrang bzw. die Vorrangbeschilderung. Bei der Radfahrerüberfahrt hat der Radfahrer Vorrang von links und von rechts, solange er sich auf der Radfahrerüberfahrt befindet. Radfahrer dürfen sich aber nur mit maximal 10 km/h der ungeregelten Radfahrerüberfahrt nähern. Radfahrer dürfen ungeregelte Radfahrerüberfahrten auch nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren. Verlässt der Radfahrer die Radfahranlage oder endet diese, so hat der Radfahrer Wartepflicht!

Darf man über den Zebrastreifen radeln?

Nur auf der Radfahrerüberfahrt, die oft direkt neben dem Schutzweg markiert ist. Ansonsten muss man absteigen und das Fahrrad schieben, denn man gilt als Fußgänger.

Darf man beim Radfahren telefonieren?

Telefonieren auf dem Fahrrad ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Textnachrichten schreiben ist verboten!