SN.AT / Leben / Mobilität

EU feilt an neuen Gesetzen zu Lastenrädern

Schwere, gewerblich genutzte Transporträder könnten von den Radwegen verbannt werden.

Für den Transport von Kleinkindern gibt es bis dato noch keine gesetzlichen Regelungen.
Für den Transport von Kleinkindern gibt es bis dato noch keine gesetzlichen Regelungen.

Seit einigen Jahren gehören Lastenräder auch in Österreich zum Straßenbild. Geht es nach der EU-Kommission, könnten die Fahrzeugkategorien für elektrifizierte Fahrräder und Transportfahrräder schon bald neu geordnet werden. Denn gerade wenn neue Fahrzeugtypen auf den Markt kommen, braucht es europaweit einheitliche Fahrzeugklassen, um sichere und praxistaugliche Regeln zu schaffen und dadurch die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten.

Pedelecs bleiben auf den Radwegen

Aktuell gelten Pedelecs, also Fahrräder mit elektrischer Trittunterstützung, rechtlich als Fahrräder. Das wird aller Voraussicht nach auch in Zukunft so bleiben. Anders sieht die Sache bei den sogenannten S-Pedelecs aus: Während normale Pedelecs aus versicherungstechnischen Gründen auf 25 km/h beschränkt sind, schiebt der Elektromotor bei S-Pedelecs bis zu einem Tempo von 45 km/h an. Als Voraussetzung dafür gelten ein Führerschein der Klasse AM ("Mopedführerschein") und eine Versicherung. Darüber hinaus gilt das Tragen eines Helms als Pflicht, Radwege dürfen nicht benutzt werden. In Belgien und in der Schweiz gelten allerdings Ausnahmen, hier dürfen S-Pedelecs auch Radwege benutzen. Was dazu führt, dass die Verkaufszahlen in diesen Ländern deutlich höher sind als anderswo. Ein möglicher Kompromiss sieht vor, die Entscheidung über eine Radwegenutzung den Städten und Gemeinden zu überlassen.

Keine gesetzlichen Normen bei Lastenrädern

Anders sieht die Sache bei den populären Lastenrädern aus. Diese bieten aus Sicht der Verkehrsentlastung enormes Potenzial, sprengen allerdings alle aktuellen Standardisierungsfragen. So gibt es beispielsweise noch keine gesetzlichen Normen für das erlaubte Gesamtgewicht oder die Länge von Cargo-Bikes. Ein weiteres Problem besteht darin, dass unter dem Begriff Lastenrad momentan unzählige verschiedene Produkte verstanden werden, die kaum einen Bezug zueinander haben. Das beginnt laut Experten bereits bei irreführenden Terminologien. Schließlich werden private Lastenräder überwiegend zum Transport von Kleinkindern verwendet. Gesetzliche Standards stehen dafür allerdings noch aus.

Aktuell steht im Raum, Lastenräder in Zukunft in zwei unterschiedliche Gewichtsklassen einzuteilen. Eine Kategorie soll für überwiegend privat verwendete, leichtere Lastenräder mit einem erlaubten Gesamtgewicht von maximal 300 Kilogramm gelten. Die andere für schwere Fahrzeuge mit bis zu 550 oder 600 Kilogramm Gesamtgewicht. Offen ist, inwieweit dabei auch die Typisierung anzupassen wäre. Schließlich können derart schwere Konstruktionen mit einem 250-Watt-Elektromotor nur unzureichend angetrieben werden.

Die entscheidende Frage lautet zudem: Wo sollen Transporträder in Zukunft fahren dürfen?

Während leichtere, privat genutzte Cargo-Bikes voraussichtlich auch in Zukunft auf Radwegen und Fahrradstreifen verwendet werden dürfen, könnten die überwiegend für gewerbliche Zwecke eingesetzten zweispurigen Modelle mit höherem Fahrzeuggewicht auf die Straße verbannt werden. Die Neuregelung der EU-Gesetze für E-Bikes und Transporträder wurde Anfang Dezember von der EU-Kommission auf die Tagesordnung gesetzt. Bis zu einer finalen Entscheidung könnten allerdings noch einige Jahre vergehen.