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Kindersicherung im Auto - Neue Regelung

Das Kraftfahrgesetz formuliert Kindersicherung im Auto neu. Was bei uns und in anderen Ländern zu beachten ist erfahren Sie hier.

Die Sicherheit für die kleinsten Passagiere steht im Vordergrund.
Die Sicherheit für die kleinsten Passagiere steht im Vordergrund.

Mit der 36. Novelle des österreichischen Kraftfahrgesetzes wurden die Bestimmungen zur Kindersicherung im Auto kürzlich geändert. Nun heißt es: "Ab sofort ist für Kinder ab einer Größe von 135 Zentimetern - statt bisher ab 150 - die Sicherung mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend. Die bisherige Ausnahmeregelung wird somit zum Standard", wie ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erläutert. Sie meint auch: "Wir empfehlen für einen optimalen Gurtverlauf trotzdem ein etabliertes Rückhaltesystem, also eine Sitzerhöhung, zu verwenden." Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht hierzulande neben einer Strafe bis 5000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Details zur Kindersicherung im Ausland

Etwas anders sind die Regeln im europäischen Ausland. "Fast alle Nachbarländer legen die Grenze für die alleinige Verwendung des Sicherheitsgurts bei 150 Zentimetern Körpergröße fest. Auch deswegen sollte man die betreffenden Kinder weiterhin mit einer Sitzerhöhung befördern", empfiehlt die Juristin.

Italien: Kinder unter neun Kilogramm müssen in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Kinder zwischen neun und 36 Kilogramm und kleiner als 150 cm benötigen einen Gewicht und Größe entsprechenden Kindersitz. Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in Italien mit einem Alarm ausgestattet sein, der ein Vergessen von Kindern im Fahrzeug verhindern soll. Die Pflicht gilt nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Achtung Mietwagenfahrer: "Die Verantwortung für die richtige Ausstattung des Fahrzeuges trägt zwar der Vermieter, die Diskussion mit der Exekutive bleibt aber dem Touristen", weiß die ÖAMTC-Expertin. "Daher ist es ratsam, vorab zu klären, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet ist."

Kroatien: Kinder bis 150 Zentimeter benötigen einen entsprechenden Kindersitz. Größere Kinder sind mit dem Sicherheitsgurt und einer Sitzerhöhung zu sichern. Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht auf dem Motorrad befördert werden.

Tschechien: Kinder unter 36 Kilogramm und unter 150 Zentimetern benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.

Ungarn: "Kinder unter 150 Zentimetern müssen mit einem Kinderrückhaltesystem transportiert werden. Fährt ein Kind mit mindestens 135 Zentimetern Größe auf der Rückbank mit, genügt - wie auch in Österreich - der Sicherheitsgurt", sagt Pronebner.

Deutschland: Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 150 Zentimeter müssen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen transportiert werden. Für Kinder ab drei Jahren genügt ausnahmsweise der "normale" Gurt, sofern die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch ein Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich ist.

Schweiz: Hier müssen Kinder - wie in Deutschland - bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 150 Zentimetern in einem entsprechenden Kindersitz befördert werden.

Frankreich: Kinder bis zehn Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz. Bei Missachtung der Sicherungspflicht fällt eine Strafe von 135 Euro an.

Slowenien: Kinder unter 150 Zentimetern benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kostet 120 Euro.

Kindersitz-Regelung in Europa

Europaweit müssen Kindersitze ein ECE-Prüfzeichen vorweisen. Viele Länder Europas schreiben Kindersitze mit mindestens ECE-Regelung Nr. 44/03 (oder nachfolgend) vor. Parallel dazu besteht seit einigen Jahren die Kindersitznorm ECE R129, auch "i-Size" genannt. Diese soll künftig als einziger europäischer Standard für Kinderautositze gelten - mit dem Ziel, die Sicherheit optimal auszuweiten. So dürfen Kinder bis ca. 15 Monate nur noch rückwärtsgerichtet befördert werden. "In nahezu allen Ländern Europas gleich geregelt ist die Verwendung von nach hinten gerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz. Diese sind nur zulässig, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist", erklärt die Expertin. Welches Rückhaltesystem geeignet ist, richtet sich insbesondere nach Größe und Gewicht des Kindes. Daher sollte man den Sitz vor dem Kauf mit dem Kind gemeinsam ausprobieren. Umfangreiche Beratung zu Kindersitzen erhält man an den Stützpunkten des Mobilitätsclubs.

Der ÖAMTC führt in Zusammenarbeit mit den Schwesterclubs jährliche Vergleichstests gängiger Kindersitzmodelle auf dem europäischen Markt durch. Die detaillierten Testergebnisse, Verkehrserziehungsprogramme sowie viele Hinweise zur sicheren Mobilität von Kindern findet man unter: www.oeamtc.at/kinder