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Scooter, Rad & Co. auf Schulweg - Auf was muss geachtet werden?

Bei Schönwetter sind besonders viele Schulkinder unterwegs. Worauf Kinder und Eltern achten müssen und welche Gefahren lauern.

Unabhängigkeit ist wichtig, jedoch sollte die Sicherheit im Vordergrund stehen.
Unabhängigkeit ist wichtig, jedoch sollte die Sicherheit im Vordergrund stehen.

Seit Schulbeginn sind wieder viele Kinder mit dem Rad oder dem Scooter auf dem Weg zur Schule. Um diesen sicher zurückzulegen, sollten die jungen Verkehrsteilnehmer, aber auch die Eltern, wissen, was erlaubt ist, worauf die Kids zu achten haben und welche Gefahren im Herbst auf der Straße lauern.

Warnweste gegen die Dunkelheit

Im Herbst ist es gerade morgens oft noch dämmrig und dunkel. "Besonders wichtig ist es hier, auf die Sichtbarkeit der Kinder zu achten und auch die Gefährte mit Leuchtmitteln auszustatten", so ARBÖ-Salzburg-Pressesprecherin Renate Eschenlohr. Kinder sollten Reflektorbänder oder Warnwesten tragen, sodass sie von allen Seiten gut gesehen werden können. Helle Kleidung ist besonders wichtig, und auch Fahrrad oder Scooter sollten eine LED-Lampe nach vorn und einen Rückstrahler aufweisen.

Verkehrsregelen für Roller, Scooter und E-Scooter

Tretroller - also klassische Roller ohne elektrischen Antrieb - zählen laut Gesetz zu den spielzeugähnlichen Fahrzeugen und dürfen daher ausschließlich auf dem Gehsteig und in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Und natürlich dürfen die Rollerfahrer dabei keine Fußgänger gefährden. Der Radweg ist für Tretroller übrigens ebenso tabu wie Mehrzweckstreifen oder die Straße. Kinder unter acht Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist. Ist das Kind bereits älter, entfällt die Aufsichtspflicht. Dem Tretroller gleichgestellt sind auch alle anderen spielzeugähnlichen Fahrzeuge wie Skateboards, Longboards oder auch Kickboards.

Scooter sind die wohl häufigsten Vertreter von Schüler-Fahrzeugen. Auch die Scooter-Fahrzeuge werden mittels Muskelkraft betrieben, sind jedoch leichter als die Tretroller und durch die kleineren Reifen wendiger im Fahren. Ein besonderes Merkmal des Scooters ist auch, dass er aufgrund seines leichten Gewichts nicht nur mit der T-förmigen Lenkung, sondern auch rein mit Gewichtsverlagerung gesteuert werden kann. Zusätzlich wird er häufig für kleinere Stunts und Sprünge genutzt. Ein besonderes Highlight: Den Scooter kann man zusammenklappen und dadurch überall leicht verstauen. Rechtlich zählt er auch zu den spielzeugähnlichen Gefährten und daher gelten die gleichen Regelungen wie für den Tretroller.

Für E-Scooter gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad. Demnach dürfen diese elektrisch betriebenen Roller im Gegensatz zum Scooter ohne Antrieb nur auf Radweg, Mehrzweckstreifen oder Straße benutzt werden. Kinder sind bis zum zwölften Lebensjahr verpflichtet, einen Helm zu tragen. Erlaubt ist die Benutzung eines E-Scooters ohne Aufsichtsperson (Mindestalter: 16 Jahre) ab
dem zwölften Geburtstag oder ab neun Jahren, wenn das Kind im Besitz eines Fahrradausweises ist. E-Scooter müssen zudem mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern (bzw. Rückstrahlfolien) ausgestattet sein. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Verwendung eines weißen Lichts nach vorn und eines roten Lichts nach hinten verpflichtend. Eine Klingel ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.