SN.AT / Leben / Mobilität

Urlaubszeit: Worauf Autotouristen besonders achten müssen

Viele fahren mit dem Auto in den Urlaub. Doch Achtung, andere Länder andere Sitten, das gilt auch auf den Straßen.

Auf ausländischen Straßen herrschen auch andere Regeln.
Auf ausländischen Straßen herrschen auch andere Regeln.

Die Feiertags- und Urlaubssaison ist angelaufen, was Autotouristen spätestens im nächsten Stau bewusst wird. Der ARBÖ weist darauf hin, worauf Urlauber achten sollten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Die beliebtesten Autoreiseziele sind immer noch Italien, Kroatien und Slowenien, doch auch die Nachbarländer Deutschland und Ungarn werden immer öfter angesteuert.

Tipps für den nächsten Urlaub mit dem Auto

Reisepass oder Personalausweis
Eines der Dokumente muss immer mit, denn der Führerschein allein reicht auch innerhalb der EU nicht aus. Auch wenn es keine direkten Grenzkontrollen gibt, muss man sich im Landesinneren ausweisen können. Prinzipiell gilt: Der Reisepass sollte nicht abgelaufen sein. Auch wenn in Nachbarländern wie Deutschland, Italien, Kroatien und Slowenien für Österreicher eine Ablauffrist von bis zu fünf Jahren gilt. In der Praxis kann ein abgelaufener Reisepass im Einzelfall bei Autovermietungen ein Grund dafür sein, kein Mietauto zu bekommen. Mietunternehmen entscheiden selbst, wem sie ein Auto vermieten. Der Personalausweis muss immer gültig sein.
Auch Kinder benötigen einen eigenen Pass. Kinderreisepässe (bis zum zwölften Lebensjahr) müssen in jedem Land gültig sein - hier gibt es keine Ausnahmen. Wichtig: Bei der Mitnahme von fremden Kindern ist eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten nötig.

Warnwesten, Ersatzlampensets
In Italien, Kroatien und Slowenien gilt eine Warnwestenpflicht für alle Insassen. In Österreich und Deutschland wird mindestens eine Warnweste benötigt, denn die Trageverpflichtung besteht ausschließlich für den Fahrer. Das Mitführen eines Ersatzlampensets ist in Italien, Slowenien und Kroatien vorgeschrieben. Ausnahmen bestehen hier für Fahrzeuge mit Xenon- und LED-Scheinwerfern. Der ARBÖ empfiehlt allerdings, auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, ein Ersatzlampenset mitzuführen.

"Pickerl"-Fristen
Grundsätzlich gilt, dass die §57a-Begutachtung in allen EU- und EWR-Staaten anerkannt wird. Aber Achtung: Im Ausland gelten die österreichischen Überziehungsfristen von maximal vier Monaten nicht. In Kroatien gibt es sogar eine Gesetzgebung, die eine Überziehung ausdrücklich verbietet. Daher nur mit gültigem Pickerl ins Ausland verreisen. "Vor allem an der italienischen, ungarischen und slowenischen Grenze kommt es immer wieder zu Problemen - die Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Beschlagnahme der Kennzeichen bis zur Verweigerung der Einreise", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner, "und das, obwohl die dortigen Behörden dazu nicht befugt sind." Grundsätzlich unterliegen die periodischen Überprüfungen zur "technischen Fahrzeugüberwachung" dem Recht des Landes, in dem das Auto zugelassen ist.

Grüne Versicherungskarte
Sie dient als international anerkannter Versicherungsnachweis und ist bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich. Innerhalb Europas reicht das Kfz-Kennzeichen, um zu belegen, dass eine gültige Versicherung für das Fahrzeug besteht. In der Praxis kann es in Einzelfällen aber vorkommen, dass bei Kontrollen im Ausland die Versicherungskarte verlangt wird.

Mautpflichten in Nachbarländern
Italien und Kroatien rechnen mit streckenbezogener Maut ab. Hier gibt es Mautstellen an den Autobahnen. Elektronische Bezahlungsarten im Vorfeld (Via Card oder Telepass) sind möglich. In Slowenien gibt es "nur" die Klebevignetten. Die viel diskutierte Pkw-Maut in Deutschland ist noch nicht in Kraft.

Parken
Der ARBÖ warnt vor einer gängigen Methode in Slowenien und Kroatien. Vorab sollte man sich genau über die jeweiligen örtlichen Parkvorschriften
informieren. Unangenehme Post aus dem Ausland führt häufig zu Beschwerden, weil der benutzte Parkplatz vermeintlich korrekt benutzt worden war.

Der ARBÖ bietet den Sicherheitspass als Rundumschutz für Reise und Mobilität für Österreich und Europa an. Im Falle des Falles übernimmt dieser nicht nur die Kosten für Fahrzeugrücktransport, Krankenrückholung aus dem Ausland, Hubschrauberrettung, Krankenversicherung im Ausland oder Wildschadenvergütung, sondern hilft auch bei der Organisation. Einen ähnlichen Service kann der ÖAMTC mit dem Schutzbrief bieten.