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Verkehrsunfall im Ausland - Was tun nach einem Autounfall im Urlaub?

Bei einem Autounfall im Ausland kann der Urlaub echt teuer werden. Doch welche Maßnahmen müssen nach einem Unfall getroffen werden und wie soll man am besten reagieren? Die wichtigste Regel ist natürlich immer die Ruhe bewahren! Die weiteren Schritte erfahren Sie hier.

Böses Urlaubserwachen: ein Unfall im Ausland.
Böses Urlaubserwachen: ein Unfall im Ausland.

Auch das noch: Wird die Urlaubsfreude durch einen Verkehrsunfall im Ausland getrübt, sind Stress und Ärger programmiert. Verständigungsprobleme und Rechtsunsicherheiten können die Angelegenheit noch verschärfen. Der ÖAMTC hat Tipps zusammengestellt, wie Sie im Fall des Falles richtig handeln.

Tipp 1: Nötige Dokumente mitführen

"Erleichtert wird die Unfallabwicklung, wenn man sich vor Reiseantritt über die landeseigenen Vorschriften informiert und die richtigen Dokumente ins Handschuhfach gelegt hat", weiß ÖAMTC-Juristin Martina Schlegel-Lanz. Die Grüne Versicherungskarte zum Beispiel dient als Nachweis, dass das Auto ordnungsgemäß versichert ist. Zwar ist die Mitnahme in vielen Ländern nicht zwingend erforderlich - die Praxis zeigt jedoch, dass sie bei Kontrollen im Ausland häufig verlangt wird (z. B. in Italien und Serbien). Und auch der Europäische Unfallbericht sollte in keinem Auto fehlen - dieser erleichtert es den Beteiligten, den Hergang zu dokumentieren. Innerhalb Europas ist er in allen Sprachen inhaltlich gleich abgefasst.

Tipp 2: Richtiges Reagieren

Die Unfallstelle absichern, die Warnweste(n) anlegen, bei Verletzungen Polizei rufen, das sind die drei wichtigsten Kriterien unmittelbar nach dem Vorfall. Kommt es im Urlaub tatsächlich zu einem Unfall, gelten die bekannten Regeln: Anhalten und Unfallstelle absichern - das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Pannendreieck aufstellen und wenn nötig Erste Hilfe leisten. "In allen EU-Staaten kann über die kostenlose europäische Notrufnummer 112 Rettung, Feuerwehr oder Polizei verständig werden", sagt Schlegel-Lanz.
Bei Verletzten muss grundsätzlich die Polizei verständigt werden. Bei Sachschäden kann auf die Polizei verzichtet werden, wenn die Unfallgegner ihre Daten - Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten - austauschen können. Funktioniert die Verständigung nicht klaglos oder liegt ein hoher Sachschaden vor, empfiehlt es sich, die Exekutive hinzuzuziehen. Nach der Amtshandlung sollte man sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen lassen. Achtung: Dokumente hingegen, die man nicht versteht, nie unterschreiben! Und weiters zu beachten: Bei Mietfahrzeugen gelten oft bestimmte Verständigungspflichten (die man sich bei der Abholung des Wagens erklären lassen soll).

Tipp 3: Notizen machen

Reisende sollten sich unbedingt die Daten von anwesenden Polizisten und Zeugen notieren. "Wichtig ist auch, das Unfallszenario zu dokumentieren und Beweise zu sichern. Die Unfallstelle mit allen Verkehrszeichen sowie Fahrzeugschäden beider Fahrzeuge, Unfall- und Bremsspuren sollten fotografiert werden", empfiehlt die Juristin des Clubs.
Die neue Broschüre "Unfall im In- und Ausland" der ÖAMTC-Touristik soll Unterstützung für den Ernstfall bieten und ist ab sofort an allen Stützpunkten erhältlich (gratis für Mitglieder). Sie enthält neben den wichtigsten Notfallnummern nützliche Tipps zum richtigen Verhalten und erleichtert die Verständigung mit dem Unfallgegner - mithilfe von Übersetzungshilfen zum Europäischen Unfallbericht für sechs Sprachen (z. B. Englisch, Italienisch, Tschechisch und Kroatisch).
Infos rund um einen Unfall im Reiseland findet man auch online in der ÖAMTC- Länderinfo: www.oeamtc.at/laenderinfo
Dort stehen auch die Übersetzungshilfen als Download bereit.

Empfindliche Strafen bei Vergehen im Ausland

Aber nicht nur ein Unfall im Ausland kann teuer werden, auch Strafen nach einfachen Vergehen können die Urlaubsfreude und das -budget reduzieren. In einigen Fällen drohen sogar Haftstrafen.
Besonders teuer wird es für jenen, der betrunken am Steuer sitzt, zu schnell fährt oder hinter dem Lenkrad telefoniert. Autoreisende sollten sich vorab zu Verkehrsvorschriften im jeweiligen Land informieren. Die höchsten Bußgelder verlangen Norwegen, Schweden, die Niederlande, die Schweiz und Italien. Wer etwa das Tempolimit um 20 km/h überschreitet, muss in Norwegen mindestens 375 Euro bezahlen, in Schweden 250 Euro und in Italien 170 Euro. Das Verwarnungsgeld in Deutschland für einen vergleichbaren Verstoß fällt mit 35 Euro eher gering aus.
Besonders streng wird das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet, vor allem in Italien: Bei 1,5 Promille im Blut kann die Polizei das Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden droht bei 1,0 und in Spanien ab 1,2 Promille sogar eine Freiheitsstrafe.
Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, zahlt in Italien 160 Euro Bußgeld, in Dänemark 200 und in den Niederlanden 230 Euro.
Auch Falschparken sollten Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen. In Spanien wird dies mit 200 Euro besonders kostspielig. In den Niederlanden kostet es mindestens 95 Euro und in Norwegen 80 Euro. In Deutschland geht es bei fast preiswerten 10 Euro los.