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Besteuerung wird "grüner"

Die Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer wirkt ab 1. Oktober. Was zukünftige Autokäufer wissen müssen und was die Autofahrerclubs dazu sagen.

Die Änderung der Kfz-Besteuerung betrifft die motorbezogene Versicherungssteuer.
Die Änderung der Kfz-Besteuerung betrifft die motorbezogene Versicherungssteuer.

Mit dem Dienstantritt der Verkehrsministerin Leonore Gewessler Anfang des Jahres ging ein regelrechter Aufschrei durch die heimische Automobilbranche. Eine Grüne und erklärte Umweltschützerin im Verkehrsministerium war vielen nicht geheuer. Knapp ein Dreivierteljahr später hat sich die Aufregung unter den Automobilisten weitestgehend gelegt. Die mancherorts befürchtete massive Belastungswelle für die Autofahrer und Pendler ist bis dato noch ausgeblieben. Dennoch ist die von Gewessler bei ihrer Antrittsrede angekündigte Ökologisierung des Steuersystems im Verkehrsbereich bereits im Gange. In wenigen Wochen wird sie erstmals auch im Geldbörsel spürbar sein - zumindest bei jenen, die ab dem 1. Oktober ein Neufahrzeug kaufen.

Konkret betrifft die Änderung der Kfz-Besteuerung die motorbezogene Versicherungssteuer. Dabei handelt es sich um die dritte finanzielle Belastung für Autofahrer neben der Mineralölsteuer und der Normverbrauchsabgabe. Während die MöSt beim Tanken auf den Treibstoff aufgeschlagen wird und die NoVA beim Fahrzeugkauf fällig wird, besteuert die motorbezogene Versicherungssteuer den Besitz des Autos oder Motorrads. Und ist damit unabhängig davon, wie viel man fährt. Die Höhe der finanziellen Belastung richtet sich aktuell nach der Leistung in Kilowatt des jeweils verbauten Verbrennungsmotors. Damit ist jedoch mit 30. September 2020 Schluss. Ab dem 1. Oktober tritt eine völlig neue Berechnungsformel in Kraft, die neben der Leistung erstmals auch die im Zulassungsschein angegebenen CO2-Emissionen miteinbezieht. Für Detailverliebte die Formel: Die Motorleistung in kW minus 65 multipliziert mit 0,72 ergibt den ersten Teil des Resultats. Der zweite Teil errechnet sich aus dem CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer minus 115 multipliziert mit 0,72. Addiert ergeben diese beiden Werte die monatliche Belastung in Euro. Während bei konventionell angetriebenen und Hybrid-Pkw der kombinierte WLTP-Wert zur Berechnung herangezogen wird, ist es bei Plug-in-Hybriden der sogenannte gewichtete kombinierte WLTP-Wert, der deutlich geringer ausfüllt. Für reine Elektro-Pkw entfällt die motorbezogene Versicherungssteuer bereits jetzt. Die gleiche Regelung trifft auch auf Motorräder zu.

Beim ÖAMTC steht man der Steuerreform grundsätzlich positiv gegenüber. "Wir bekennen uns zur notwendigen Ökologisierung des Verkehrssystems - wir sind ganz einfach alle in der Situation, in der jeder Einzelne seinen Teil zur Schonung der Umwelt beitragen muss", so der Direktor des ÖAMTC in Salzburg, Erich Lobensommer. "Vor allem, wenn man sieht, dass manche Autos durch die neue Berechnungsformel wesentlich teurer werden, andere wiederum spürbar billiger." Während leistungsstärkere und damit meist auch teure Fahrzeuge ab dem Erstzulassungsstichtag 1. Oktober 2020 in der Erhaltung spürbar teurer werden, kann man mit zahlreichen Modellen aus dem Kompakt- und Kleinwagensegment in Zukunft massiv sparen - sowohl finanziell als auch ökologisch. Im Sinne des Konsumentenschutzes nimmt Erich Lobensommer die Hersteller, aber auch die Händler in die Pflicht: "Sowohl in den klassischen Verkaufsunterlagen als auch in den Konfiguratoren im Internet und beim konkreten Beratungsgespräch sollten die potenziellen Autokäufer aktiv darauf hingewiesen werden, wie hoch die motorbezogene Versicherungssteuer für das konkrete Modell ausfällt."

Auch beim ARBÖ begrüßt man das neue Steuersystem. Pressesprecher Sebastian Obrecht weist allerdings darauf hin, dass sich die CO2-Werte - und damit auch die tatsächlichen finanziellen Belastungen - schon aufgrund geringster Ausstattungsdetails verändern können. "Tatsächlich kann es einen Unterschied machen, ob ein Modell mit Schiebedach und breiteren Reifen geordert wird oder nicht", so Obrecht. Sowohl ARBÖ als auch ÖAMTC lehnen es ab, zum jetzigen Zeitpunkt zum spontanen Kauf besonders spritfressender Modelle zu raten - zumal die aktuellen Lieferzeiten eine Anmeldung vor dem 1. Oktober unwahrscheinlich machen. Positiv werten beide Autofahrerclubs die Abschaffung der Unterjährigkeitszuschläge: Damit entfallen ab Stichtag 1. Oktober die Aufschläge bei halbjährlicher (6 Prozent), vierteljährlicher (8 Prozent) oder monatlicher (10 Prozent) Zahlung der Haftpflichtprämie.

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