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Das ist neu im Jahr 2022

Im kommenden Jahr wird für Autofahrer vieles teurer. Die Experten des ÖAMTC informieren über die wichtigsten Neuerungen.

Das Jahr 2022 hält für Autofahrer zahlreiche Neuerungen bereit.
Das Jahr 2022 hält für Autofahrer zahlreiche Neuerungen bereit.

Das Jahr 2022 bringt für alle, die in Österreich unterwegs sind, zahlreiche Neuerungen. Die Expertinnen und Experten des ÖAMTC geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt ist.

Tanken wird teurer

Aufgrund der ökosozialen Steuerreform steigen im Juli 2022 die Kraftstoffpreise an den Zapfsäulen. Der Liter Diesel wird dann um rund neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer. "Neben der Mineralölsteuer müssen Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder nach Österreich importieren, ab Juli zusätzlich für jene CO2-Emissionen bezahlen, die bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe entstehen. Im Jahr 2022 beträgt der Preis 30 Euro je Tonne CO2", so ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. Zwar erfolgt diese Bepreisung über einen nationalen Emissionszertifikatehandel, durch die gesetzlich vorgegebenen Preise in den ersten Jahren - 2023: 35, 2024: 45, 2025: 55 Euro - entspricht der Aufschlag im Grunde jedoch einer Mineralölsteuererhöhung. Wie bei Letzterer üblich, ist auch auf die zusätzliche CO2-Bepreisung Umsatzsteuer zu bezahlen. Ab Juli 2022 zahlen Autofahrer implizit allein durch die Mineralölsteuer und den neu zu schaffenden nationalen Emissionszertifikatehandel damit 192 Euro je Tonne CO2, wenn sie einen Diesel fahren, bei einem Benziner sind es 256 Euro je Tonne.

Regionaler Klimabonus als Ausgleich

Als Ausgleich für die Belastungen durch die ökosoziale Steuerreform sieht die Politik ab dem kommenden Jahr einen regionalen Klimabonus vor. Dieser besteht aus zwei Teilen: einem Sockelbetrag in der Höhe von 100 Euro und einem Regionalausgleich, der jene, die auf das Auto angewiesen sind, entlasten soll. Personen unter 18 Jahren bekommen jeweils die Hälfte. Je nachdem, wie gut oder schlecht der Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden ist und wie gut die Infrastruktur im Allgemeinen ist, etwa Krankenhäuser, Schulen oder Behörden, erhalten Erwachsene mit Hauptwohnsitz in Österreich entweder gar keinen Regionalausgleich oder 33, 66 oder 100 Euro pro Jahr zusätzlich. "Wer seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, erhält gar keinen Regionalausgleich und damit nur den Sockelbetrag von 100 Euro. Wer hingegen beispielsweise in Mellau in Vorarlberg wohnt, bekommt den Sockelbetrag und zusätzlich den vollen Regionalausgleich in der Höhe von 100 Euro", rechnet Martin Grasslober vor. Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, erhalten unabhängig vom Wohnort insgesamt 200 Euro.

Die Auszahlung des regionalen Klimabonus soll über das Klimaschutzministerium (BMK) erfolgen. Wie genau, muss erst im Detail festgelegt werden.

Die NoVA wird weiter teurer

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) - die einmalig für Neufahrzeuge zu zahlen ist - wird weiterhin Jahr für Jahr teurer. Schon mit Jahreswechsel steigt sie für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren. Zur Orientierung: Dies entspricht einem Normverbrauch von rund vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer. In den Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen Prozentpunkt. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2021.

Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: 2022 müssen alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, einen Malus bezahlen (2021 lag der Grenzwert bei 200 Gramm CO2 je Kilometer). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund sieben Litern Diesel oder rund acht Litern Benzin. Es wird 2022 ein Malus von 60 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert fällig (2021 waren es noch 50 Euro).

Zusätzlich wird der Maximalsteuersatz für die prozentuelle NoVA bei Pkw mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist diese Deckelung von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Litern Diesel oder rund 16 Litern Benzin - also beinahe drei Mal so viel wie ein durchschnittlicher neuer Verbrenner. Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier kommt es zu ähnlichen NoVA-Verschärfungen wie bei den Pkw, aber erst ab höheren Verbräuchen als bei Pkw.

Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird. Außerdem wird die Übergangsregelung für die Erhöhungen von Mitte 2021 coronabedingt verlängert: Wer vor dem 1. Juni 2021 noch einen unwiderruflichen Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug unterschrieben hat, das bis dato nicht geliefert wurde, hat dafür noch länger Zeit bekommen. Wenn die Lieferung vor dem 1. Mai 2022 erfolgt, kann noch die Rechtslage vom ersten Halbjahr 2021 angewandt werden. Bei Klein-Lkw bedeutet das, dass keine NoVA gezahlt werden muss.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. "Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung", stellt der ÖAMTC-Experte klar. Seit dem 29. November 2021 ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Menschen mit Behinderungen auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften mit Personen ohne Behinderungen möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer/-innen ihren Hauptwohnsitz im selben Haushalt haben.

Dienstwagennutzung

Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2022 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 135 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für Fahrzeuge, die davor erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.

Änderung im Gewährleistungsrecht

Bereits mit 1. Jänner 2022 treten Änderungen im Gewährleistungsrecht in Kraft. "Die Beweislastumkehr zugunsten der Käuferinnen und Käufer wird von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate verlängert, das betrifft beispielsweise den Gebrauchtwagenkauf. Zusätzlich zur weiterhin bestehenden zweijährigen Gewährleistungsfrist gibt es drei Monate Zeit zur gerichtlichen Geltendmachung", erklärt der Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste Martin Hoffer. Außerdem wird für Waren mit digitalen Elementen - etwa Smartphones, automatisierte Fahrzeuge etc. - nach Ablauf der zwei Jahre zusätzlich eine Pflicht für entsprechende Software-Updates eingeführt.

Private E-Ladestellen erleichtert

Die Errichtung von Stromladestellen im privaten Wohnbereich wird erleichtert. Als erster Schritt kommt eine Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) an den Bedarf, sogenanntes Langsamladen bis etwa 5,5 Kilowatt pro Ladestelle an einfachere Zustimmungserfordernisse zu binden. "Es ist dann nicht mehr die ausdrückliche schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer/-innen verlangt. Das war bisher eine schwer zu überwindende Hürde für viele Umbauten", betont Martin Hoffer.

Digitaler Führerschein

Der sogenannte digitale Führerschein wird im Frühjahr eingeführt. "Er ist kein Ersatz für die bestehenden Dokumente, sondern eine Ergänzung durch Abspeicherung am Smartphone, sodass das Originaldokument nicht mitgeführt werden muss", stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Der Führerschein am Handy kostet nichts. Voraussetzung ist die sogenannte eID, die auch die Basis für den elektronischen Reisepass darstellt.

Ab April wird die Verlängerung gesundheitlich befristeter Führerscheine günstiger. Die staatliche Antrags- und Ausstellungsgebühr fällt weg. Zu zahlen sind nur die jeweils notwendige ärztliche Untersuchung und die Herstellung der Scheckkarte.

E-Mobilitäts-Förderungen

Auch 2022 wird der Ankauf von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen wieder finanziell unterstützt. "Insgesamt steht im neuen Jahr ein Gesamtförderbudget von 167,2 Millionen Euro zur Verfügung. Eine so hohe Förderung gab es im Bereich der Elektromobilitätsförderung noch nie - 2021 waren es nach einer Erhöhung zur Jahresmitte aufgrund der enormen Nachfrage insgesamt rund 100 Millionen Euro", erklärt ÖAMTC-E-Mobilitäts-Experte Markus Kaiser.

Die E-Mobilitäts-Offensive 2022 startet im Februar. Für Jänner 2022 stehen aus heutiger Sicht noch ausreichend Mittel aus der E-Mobilitäts-Offensive 2021 bereit. Förderanträge können also kontinuierlich gestellt werden, das zur Verfügung stehende Budget sollte man dennoch im Auge behalten.