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Die Tücken bei Mietautos

Auf diese Fallen und Stolpersteine sollte man bei Mietwagen im Urlaub achten.

Mietet man im Urlaub ein Auto, ist Vorsicht geboten.
Mietet man im Urlaub ein Auto, ist Vorsicht geboten.

Auch wenn sich die Mietwagenpreise diesen Sommer auf hohem Niveau eingependelt haben, planen viele, sich am Urlaubsort ein Auto auszuleihen. "Wie jedes Jahr zur Hauptreisezeit häufen sich aktuell in der Rechtsberatung die Anfragen von Mitgliedern zum Thema Mietwagen. Von einzelnen Vertragsklauseln über Unklarheiten bei der Versicherung bis hin zu Problemen bei Schäden am Fahrzeug haben wir viele Aspekte im Umgang mit Mietautos, die mitunter zu bösen Überraschungen führen können", erläutert Christina Holzer-Weiß. Die Rechtsexpertin des ÖAMTC Salzburg hat typische Fallen und Stolpersteine zusammengetragen.

Haftpflichtversicherung bei Mietautos

Ein ganz besonderes Augenmerk gilt der Wahl der passenden Versicherungsvariante: "Bei der Haftpflichtversicherung empfehlen wir, auf die Deckungssumme zu achten - die EU-weit vorgesehene Mindestsumme von 1,3 Millionen Euro für Sachschäden kann durchaus überschritten werden", erklärt Holzer-Weiß. "Reicht die Summe im Schadensfall nicht aus, haftet man mit dem Privatvermögen - und das kann teuer werden."

Kasko versus Vollkasko beim Leihauto

Am besten abgesichert ist man bei Leihautos grundsätzlich mit einer Vollkaskoversicherung inklusive Diebstahlschutz und ohne Selbstbehalt. Idealerweise sind Glas, Felgen und Reifen mitversichert, internationale Autovermieter verwenden häufig englische Abkürzungen für ihre Versicherungspakete: So steht etwa "CDW" für "Collision Damage Waiver", was einer Vollkaskoversicherung entspricht - ob mit oder ohne Selbstbehalt, ist damit jedoch noch nicht geklärt. "Selbstbehalte verstecken sich oft auch im Kleingedruckten, insbesondere beim Vertragsabschluss ,ohne Selbstbehalt' über einen Vermittler - häufig fällt im Schadensfall dann sehr wohl ein Selbstbehalt an, der an den Vermieter zu leisten ist, der später aber vom Vermittler zurückgeholt werden kann", sagt Holzer-Weiß.

Kreditkarte des Hauptmietenden

Bereits bei der Buchung ist zu beachten, dass der Hauptmietende des Leihwagens gleichzeitig Inhaber der bekannt gegebenen Kreditkarte ist. "Andernfalls wird die Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution zum Zeitpunkt der Abholung nicht akzeptiert - und ohne Kaution kein Auto", so die ÖAMTC-Expertin. Zudem muss die Kreditkarte am Tag X ausreichend gedeckt und der PIN bekannt sein.

Verkehrsstrafen und Co. mit dem Leihwagen

In den Vertragsbedingungen behalten sich viele Autovermietungen vor, Strafmandate sowie nicht bezahlte Park- oder Mautgebühren nachträglich von der Kreditkarte abzubuchen - oft ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kunden, dafür aber zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr obendrauf. Eine solche droht für den Mehraufwand aber auch dann, wenn ein entsprechendes behördliches Schreiben lediglich weitergeleitet wird.