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Sichtbarkeit beim Radfahren - Sicher durch die dunkle Jahreszeit!

Radfahrer haben in der "dunklen Jahreszeit" ein erhöhtes Unfallrisiko. Unbeleuchtet in der Dunkelheit mit dem Fahrrad unterwegs zu sein kann teuer werden.

Im Dunkeln machen sogar spezielle Schuhbänder sichtbar.
Im Dunkeln machen sogar spezielle Schuhbänder sichtbar.
Bei einem Unfall kann mangelnde oder fehlende Beleuchtung teuer werden.
Bei einem Unfall kann mangelnde oder fehlende Beleuchtung teuer werden.

Wintermonate sind die "dunkle Jahreszeit" - und sie bedeuten schlechte Sichtbedingungen und ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer. So ereigneten sich im November und Dezember 2017 rund 32 Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschaden während der dunklen Stunden - der Höchstwert im Jahresverlauf.
Insbesondere Radfahrer sind gefordert: Feuchtes Laub, nass-glatte Fahrbahnen oder Matsch erhöhen die Sturzgefahr, Nebel und Dämmerung trüben die Sicht. "Radfahrer sollten unbedingt auf eine funktionierende Beleuchtung und gute Sichtbarkeit achten", rät Marlene Lindner vom ÖAMTC Salzburg.

Auf diese Dinge müssen Radfahrer besonders achten

Laut Verordnung müssen Fahrräder vorn einen weißen und hinten einen roten Reflektor haben. Die Rückstrahler müssen einzeln angebracht oder können in den Scheinwerfer integriert sein. An den Pedalen sind nach vorn und hinten gerichtete Reflektoren ein Muss. "Vorgeschrieben sind außerdem gelbe oder weiße Katzenaugen oder Reflektorsticks an den Rädern", erklärt die Club-Juristin. Alternativ sind Reifen mit reflektierenden Umrandungen möglich. Um noch besser sichtbar zu sein, sollte man unbedingt reflektierende Materialien auf der Kleidung anbringen oder gleich eine Warnweste tragen. "Sehr praktisch und extrem wirkungsvoll sind Klackbänder oder auch reflektierende Schuhbänder", erklärt Marlene Lindner dazu.
"Grundsätzlich sind Lenker von Fahrrädern und E-Fahrrädern bei Tageslicht und guter Sicht nicht verpflichtet, Scheinwerfer oder Rücklicht zu verwenden - bei Sichtbeeinträchtigung und Dunkelheit jedoch schon", ergänzt Lindner.

Ein Unfall durch fehlende Beleuchtung wird teuer

Und weiter: "Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert nicht nur die Sicherheit von sich, sondern auch von anderen Verkehrsteilnehmern. Für mangelhaft ausgerüstete und unbeleuchtete Fahrräder können bei einer Anzeige bis zu 726 Euro Strafe verhängt werden." Verursacht man wegen schlechter oder fehlender Beleuchtung einen Unfall mit Personenschaden, muss zudem mit Schadenersatzforderungen und einem gerichtlichen Strafverfahren gerechnet werden.

Der Helm sollte zur Grundausstattung gehören

Vorschriften für die Ausrüstung des Lenkers selbst gibt es nicht. "Ein Helm ist zwar in Österreich für Erwachsene nicht vorgeschrieben, er schützt bei einem Unfall aber vor schweren Kopfverletzungen und sollte zur Grundausstattung gehören - in der dunklen Jahreszeit umso mehr", rät die ÖAMTC-Expertin. Kommt ein Radfahrer "unter rennmäßigen Bedingungen" ohne Helm zu Sturz und erleidet dabei Schädelverletzungen, kann ihn diesbezüglich sogar ein Mitverschulden treffen.