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Wie lang ist der Führerschein in Österreich gültig?

Wie lang der Führerschein gültig bleibt, hängt auch vom Foto ab. Alte Papierscheine bleiben grundsätzlich bis 2033 gültig, können aber jederzeit in die Lenkerberechtigung im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Der Führerschein im Scheckkartenformat muss alle 15 Jahre neu ausgestellt werden.

Auf dem Führerscheinfoto muss man eindeutig erkennbar sein.
Auf dem Führerscheinfoto muss man eindeutig erkennbar sein.

Motor und Getriebe gut in Schuss, wenige Kilometer auf dem Tacho und auch der Lack glänzt wie am ersten Tag - so mancher Oldtimer sieht auch nach Jahrzehnten noch so gut aus wie am ersten Tag. Eine gültige Zulassung vorausgesetzt, spricht also nichts dagegen, ein altes Auto über viele Jahre zu fahren. Anders ist die Sachlage beim Führerschein.

Scheckkarten müssen alle 15 Jahre erneuert werden

Seit dem 19. Jänner 2013 ist der zeitlich unbegrenzte Führerschein in Österreich Geschichte. Ab diesem Datum muss die Fahrberechtigung im Scheckkartenformat alle 15 Jahre neu ausgestellt werden.

Mit den von der Europäischen Union empfohlenen Gesundheitskontrollen hat dies übrigens nichts zu tun - diese wurden von Österreich bis dato ebenso wenig umgesetzt (Ausnahme: Klassen C und D) wie die von Verkehrsexperten wiederholt geforderten Gesundheitskontrollen für Lenkerinnen und Lenker ab 50 Jahren.

Umtausch Papierführerschein: Rosa Führerschein bleibt bis 2033 gültig

Für die berüchtigten "rosa Lappen", also die alten Papierführerscheine, gilt eine Übergangsfrist bis zum 19. Jänner 2033. An diesem Stichtag werden diese ungültig und müssen gegen eine moderne Scheckkarte eingetauscht werden. Hintergrund: Ein Beschluss des EU-Parlaments aus dem Jahr 2006 sieht vor, den Wildwuchs an Formaten bei den Fahrberechtigungen der Mitgliedsstaaten einzudämmen. Aktuell sind sage und schreibe 110 verschiedene Führerscheinmuster innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gültig.

Daten, Stempel und Foto müssen am Führerschein erkennbar sein

Für befristet und unbefristet ausgestellte Führerscheine gleichermaßen gilt die Regel: Werden behördliche Eintragungen, Unterschriften oder Stempel unkenntlich, ist das Dokument beschädigt oder nicht mehr vollständig oder kann man den Besitzer auf dem Foto nicht mehr einwandfrei erkennen, kann der Schein gemäß Paragraf 14 des Führerscheingesetzes ungültig werden.

"Dabei ist nicht entscheidend, ob das Aussehen des Lenkers mit dem im Führerschein befindlichen Foto ident ist, weil sonst jede Veränderung im Aussehen die Ungültigkeit des Führerscheins zur Folge hätte", erklärt die Direktorin des ÖAMTC Salzburg Martina Schlegel-Lanz. "Vielmehr kommt es auf eine objektive Erkennbarkeit der Person an.

Wird die Erkennbarkeit angezweifelt - etwa im Zuge einer Verkehrskontrolle -, so muss der damit ungültig gewordene Führerschein "ohne unnötigen Aufschub bei der Behörde abgeliefert und die Ausstellung eines neuen Dokuments bei der Behörde beantragt werden". Wichtig: Eine Geldstrafe ist für den Fall, dass man auf dem Führerscheinfoto nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann, vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht vorgesehen.

Wie erhalte ich einen neuen Führerschein in Scheckkartenformat?

Um die neue Lenkberechtigung zu erhalten, muss man mit dem alten Führerschein und einem neuen Passfoto zur Bundespolizeidirektion oder zur örtlichen Bezirkshauptmannschaft gehen. Das erforderliche Antragsformular erhält man direkt bei der Führerscheinbehörde oder online auf www.help.gv.at. Innerhalb von fünf bis zehn Werktagen wird das Dokument per Post zugestellt. Die Kosten: 49,50 Euro.